Auslage der Kandidatenliste der Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen in den Geschäftsstellen
Gemäß § 26 c der Satzung in Verbindung mit § 4 der Wahlordnung wird hiermit bekanntgegeben, dass die vom Wahlausschuss gem. § 3 der Wahlordnung aufgestellte Liste der Kandidat*innen für die Vertreterversammlung (Wahlliste) in unseren Geschäftsräumen für alle Mitglieder für die Dauer von vier Wochen - vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet - zur Einsicht während der Geschäftszeiten ausliegt.
Weitere Listen können gem. § 5 in Verbindung mit § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung eingereicht werden.
Trittau, 12.10.2023
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
gez. Friedrich Klose