Gemäß § 26 c der Satzung in Verbindung mit § 4 der Wahlordnung wird hiermit bekanntgegeben, dass die vom Wahlausschuss gem. § 3 der Wahlordnung aufgestellte Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung (Wahlliste) in unseren Geschäftsräumen für alle Mitglieder für die Dauer von vier Wochen -vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet- zur Einsicht während der Geschäftszeiten ausliegt.
Weitere Listen können gem. § 5 in Verbindung mit § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist eingereicht werden.
Trittau, 10. Oktober 2019
Der Wahlausschuss
gez. Ferdinand Plehn
Vorsitzender