Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind
- mit sich selbst Geschäfte (’Wash-Trades’)
- abgesprochene Geschäfte (’Pre-Arranged Trades’)
mit anderen Personen’, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden.
Diese sind wie gesagt jedoch verboten!